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Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Da ich eine Kassenzulassung besitze, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse. Bringen Sie zum ersten Termin bitte Ihre Versichertenkarte mit. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht innerhalb von 24h absagen, muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen (50€). Dieses wird nicht von der Krankenkasse übernommen.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab der GKV (EBM).

Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Aufgrund meiner Qualifikationen bin ich berechtigt, mit den Privaten Krankenversicherungen abzurechnen. Die Kostenerstattung hängt jedoch auch immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Kasse geschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich daher, ob und in welcher Höhe Ihre Private Versicherung die Kosten für die Behandlung beim Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt. 
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für eine Behandlungseinheit (50min) beträgt 153€.

Selbstzahler
Sie sind mein direkter Vertragspartner, daher spielen Formalitäten keine Rolle für Sie. 
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). 

Das Honorar für Klinische Supervision und Coaching beträgt 150€ (50min).

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